
STANDESREGELN
Unsere Verpflichtung: Standesregeln.
Die Standesregeln des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. dienen
dem Schutz der Integrität des Berufsstandes und den schutzwürdigen Interessen der
Kunden, der einzelnen Verbandsmitglieder und des Verbandes gleichermaßen. Die Standesregeln bestehen aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Finanzplanung, den Berufsgrundsätze und den Ethikregeln.
Über die gesetzlichen Regelungen hinaus sind die Standesregeln des FPSB Deutschland von jedem Mitglied zu akzeptieren und einzuhalten, unabhängig davon, ob es seine Berufstätigkeit angestellt oder selbständig ausübt. Die Standesregeln verpflichten zu verantwortungsvoller Berufsausübung. Über die Standesregeln hat das Mitglied seine Kunden zu informieren.
Die Einhaltung der Standesregeln wird durch den Vorstand des FPSB Deutschland überwacht und durchgesetzt. Der FPSB Deutschland hat dazu die Ehren- und Schiedsgerichtsordnung geschaffen. Das Gericht prüft im Falle von Beschwerden über die Tätigkeit eines CFP oder CFEP, ob dessen konkrete Anlage-, Investitions- und ähnliche Umsetzungsempfehlungen mit Rücksicht auf die strategische Gesamtausrichtung des Kundenvermögens und die zuvor vom Anleger (Kunden) getroffenen Festlegungen als grundsätzlich ungeeignet oder unangemessen angesehen werden müssen. Insbesondere wird das Gericht prüfen, ob sich der CFP oder CFEP bei der Umsetzung strukturell an die zuvor erstellten Planungsempfehlungen gehalten hat und seiner Produktprüfungspflicht nachgekommen ist.