
UNSER INSTITUT
Wir sind von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nach
§32 Kreditwesengesetz als eigenständiges Finanzdienstleistungsinstitut zugelassen.
Eine solche Zulassung erhält nur, wer unter anderem
- seine fachliche Eignung (mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einer leitenden Funktion einer Bank),
- seine persönliche Zuverlässigkeit und
- das notwendige Eigenkapital in Höhe von 50.000 Euro oder eine entsprechende kapitalersetzende Versicherung
vorweisen kann. Von der deutschen Bankenaufsicht werden im Rahmen der Zulassung
- eine fortlaufende Wirtschaftsprüfung,
- die Mitgliedschaft in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen und
- die Erfüllung umfangreicher materieller und organisatorischer Kontrollauflagen
gefordert und überwacht - zu Ihrer Sicherheit und Ihrem Schutz. Sie finden uns im öffentlichen Register der BaFin.
Darüber hinaus verfügen wir im Interesse unserer Kunden schon heute über eine - von der Politik zukünftig als Pflichtversicherung geforderte - Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 Mio. Euro pro Versicherungsfall.